Freitag, September 25, 2026

schutzlücke.

K.-o.-Tropfen ins Getränk. Ein Mensch wird betäubt, verliert Kontrolle, wird wehrlos gemacht. Und genau dieser Zustand wird anschließend für eine Vergewaltigung ausgenutzt.

Und im deutschen Strafrecht war bislang ausgerechnet die Frage relevant, ob diese Substanz ein „gefährliches Werkzeug“ ist. Der BGH verneinte das 2024 für über Getränke verabreichte narkotisierende Substanzen. Deshalb griff der Qualifikationstatbestand mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren nicht automatisch. Solche Fälle konnten unter einen Tatbestand mit mindestens drei Jahren fallen. Die Bundesregierung will diese Lücke nun schließen und ausdrücklich auch gefährliche „Mittel“ erfassen. Der Gesetzentwurf wurde am 23. September 2026 erstmals im Bundestag beraten. Gut.

Und gleichzeitig denke ich: "2026. Ernsthaft? WTF?" Denn über fünf Jahre kann man ohnehin diskutieren. Eine Haftstrafe ist irgendwann abgesessen. Die Folgen einer solchen Tat interessieren sich dafür eher wenig. Albträume haben keinen Entlassungstermin. Panikattacken keine Verjährungslogik. Schutzmechanismen verschwinden nicht, weil irgendwo fünf Jahre vergangen sind. Angst hält sich ebenfalls eher ungern an Strafrahmen. Menschen lernen damit zu leben. Manche ziemlich gut. Das bedeutet nur leider nicht, dass es weg ist.

Dass der Staat nun endlich ausdrücklich erfassen will, dass es für die Schwere einer solchen Tat keinen entscheidenden Unterschied macht, ob jemand einen gefährlichen Gegenstand benutzt oder einem Menschen heimlich die Fähigkeit nimmt, sich überhaupt noch wehren zu können, ist richtig. Dass dafür im Jahr 2026 noch eine Gesetzesänderung notwendig ist, finde ich weniger bemerkenswert als schlicht beschämend.

Und irgendwann bleibt die grundsätzlichere Frage. Wann schaffen wir es eigentlich, Frauen besser zu schützen, bevor wieder eine Gesetzeslücke geschlossen werden muss, deren Folgen andere längst getragen haben? Denn nach der Tat zu erklären, wie ernst wir Gewalt nehmen, ist vergleichsweise einfach. Vorher wäre interessanter. Und entscheidend. Wir diskutieren bei sexualisierter Gewalt sehr schnell über Täter, Strafrahmen, Beweise und Verurteilungen. Alles notwendig. Aber erstaunlich selten steht genauso lange die andere Frage im Mittelpunkt: "Was braucht der Mensch, dem das angetan wurde?"

Ich mag schon das Wort „Opfer“ nicht. Es macht aus einem Menschen schnell einen Zustand. Dabei muss dieser Mensch anschließend weiterleben. Arbeiten. Beziehungen führen. Schlafen. Vertrauen. Nähe zulassen. Vielleicht Therapie machen. Und irgendwie einen Körper davon überzeugen, dass heute nicht mehr damals ist. Und noch immer müssen Betroffene viel zu häufig erklären, warum sie sich so oder so verhalten haben. Warum sie geblieben sind. Warum sie gegangen sind. Warum sie nicht sofort angezeigt haben. Warum sie sich an etwas erinnern und an anderes nicht. Dabei sind sie diejenigen, denen etwas angetan wurde. Vielleicht wäre das tatsächlich mal ein guter Ausgangspunkt für Opferschutz.

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