Ausgebeutet, geklagt, gewonnen: Für einen Stundenlohn von 2,46 Euro brutto rackerte eine Praktikantin sechs Monate lang bei einer Agentur. Dann verklagte sie das Unternehmen - und bekam Recht. Ausbeutung durch "Wucherlohn" sei sittenwidrig, entschied ein Arbeitsgericht.
(Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,559676,00.html)
...Daumen hoch - es muss endlich ein Riegel vor diese Ausbeutung geschoben werden.
Digitale Belästigungen, analoge Erfahrungen
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vor 19 Stunden

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